Allgemein zu Jura
„Iura novit curia“ oder: „Das Gericht kennt das Recht“. Diesen alten, noch heute geltende und jedem Studierenden der Rechtswissenschaften geläufigen Grundsatz aus dem römischen Recht besagt, dass das Gericht die entscheidenden Rechtsnormen kennt und die Prozessparteien lediglich den Tatsachenstoff vortragen müssen. Die ironische Frage sei erlaubt: Gilt dies auch für Sie als Studentin oder Studenten an einer deutschen Hochschule?
Ist es nicht vielmehr so, dass Sie häufig den Überblick verlieren bzw. in der Menge an Normen, Theorien, Lehrmeinungen und Judikaten zu „versinken“ drohen? Und dann sollen Sie noch eine juristische Hausarbeit anfertigen und haben nur vier oder sechs Wochen Zeit? Ihre Überlegungen sind in sich stimmig und folgerichtig, Sie haben nur einen Fehler, an einer Stelle haben sie nicht exakt argumentiert oder haben eine Meinung vertreten, die sich schon seit Langem als „überholt“, weil widerlegt, erwiesen hat. Oder Sie haben mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen diskutiert und stellen fest, dass Sie einen entscheidenden Punkt übersehen haben? Es ist auch denkbar, dass Sie ein Auslandssemester absolvieren wollen, gleichzeitig aber, um nicht zu viel Zeit zu verlieren, eine Hausarbeit zum Erwerb eines dringend benötigten Scheins anfertigen müssen. Vielfach müssen Sie auch irgendwelche „exotischen“ Rechtsgebiete beackern, mit denen Sie noch nie zu tun hatten (und meist auch niemals mehr zu tun haben werden, so die Erfahrung).