Leitfaden für eine erfolgreiche Promotion

JETZT ANFRAGEN

Will man promovieren, ist zunächst die Promotionsordnung der jeweiligen Universität zu beachten, die teilweise voneinander abweichen. Im Übrigen sind verschiedene Themenkreise zu unterscheiden, die Annahme als Doktorand bzw. die Anerkennung der Gleichwertigkeit, Verlängerungsmöglichkeiten und des avisierten Doktorgrades und schließlich das eigentliche Promotionsverfahren.Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, muss jeder Doktorand einen Antrag auf Annahme als Doktorand bei der jeweiligen Fakultät stellen. Dies sollte möglichst frühzeitig erfolgen, und zwar mit Aufnahme des Promotionsvorhabens. Jeder angenommene Doktorand muss einen Betreuer haben; dies gilt auch, wenn der Betreuer die Fakultät verlässt. Dem Antrag müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, in der Regel ein Lebenslauf des Kandidaten, eine Erklärung über vorherige Promotionsgesuche, ihre Zeitpunkte, die Fakultäten und die Themen früherer Arbeiten, eine kurze Erklärung (ca. 1/2 Seite) über das jeweilige Arbeitsgebiet der Dissertation und Angaben zum angestrebten Doktorgrad.

Die Anforderungen variieren aber von Universität zu Universität. Demnach gilt: Entscheidend ist stets die geltende Promotionsordnung. Ferner sollte eine schriftliche Erklärung eines Professors, Hochschul- oder Privatdozenten der Fakultät über die Bereitschaft, den Antragsteller bei der Anfertigung seiner Dissertation zu betreuen, beigefügt werden. Hat sich der Namen (z.B. bei Heirat) geändert, ist ein entsprechender Nachweis hinzuzufügen; ggf. müssen die Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Gleichwertigkeitsnachweise bei einer Promotion in einem Fach, das der Antragsteller nicht studiert hat, noch gesondert nachgewiesen werden.

In der Regel ist für die Anfertigung der Dissertation ein bestimmtes Zeitfenster vorgegeben (z.B. drei Jahre). Ist abzusehen, dass eine Verlängerung erforderlich wird, muss dies beantragt werden. Das eigentliche Promotionsverfahren ist je nach Universität unterschiedlich gestaltet: An vielen Instituten ist es üblich, z. B. im Semester vor der geplanten Abgabe der Dissertation einen Vortrag über deren Inhalte im Rahmen eines Doktorandenseminars zu halten. Teilweise werden dazu auch der vorgesehene Zweitgutachter aus der Fakultät und sonst interessierte Personen eingeladen. Der Betreuer sollte den Zweitgutachter vorschlagen. Dieser kann von der gleichen oder einer fremden Universität kommen, maßgeblich ist wiederum die jeweilige Promotionsordnung. Als nächstes muss dann ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens gestellt werden. 

Eine Kurzfassung der Dissertation ist beizufügen, aus der sich ergeben soll, was das eigentlich Neue an der Dissertation ist. Vor der Sitzung des jeweiligen Fakultätsrats muss eine vorgeschriebene Anzahl an Exemplaren der Dissertation eingereicht werden. In der Fakultätsratssitzung wird das Dissertationsverfahren eröffnet, Gutachter und Prüfer werden festgelegt. Sodann erstellen die Gutachter ihre Gutachten. Die Dissertation und die Gutachten werden sodann zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Arbeit und die Gutachten müssen während einer Mindestfrist ausliegen. Es muss dann der Prüfungstermin festgelegt werden.

Die mündliche Prüfung wird meist in der Vorlesungszeit durchgeführt. In der mündlichen Prüfung werden allgemeine Fragen zum jeweiligen Fachgebiet gestellt sowie zur Dissertation und zu ihrem Inhalt. Es kann sich daraus ein durchaus kontroverses Streitgespräch entwickeln. Anschließend wird in der Regel ein kleiner Sektempfang stattfinden, an dem Prüfer und Kollegen teilnehmen.

Nach Vorliegen der Druckgenehmigung (Imprimatur) muss die Dissertation in einer von den Referenten genehmigten Fassung veröffentlicht werden. Grundsätzlich kann die Veröffentlichung erfolgen durch einen von der Fakultät anerkannten gewerblichen Verleger. Eine bestimmte Anzahl von Exemplaren ist der Universität, der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität vorzulegen. Möglich sind auch Sonderdrucke, Belegexemplare bei der Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift. Nach Meldung der Bibliotheken an das Prüfungssekretariat erfolgt die Aushändigung der Doktorurkunde. Es ist geschafft. Ab diesem Zeitpunkt besteh das Recht zur Führung de Doktortitels. Entscheidend ist die Promotionsordnung der jeweiligen Universität. Diese weichen  in vielerlei Hinsicht voneinander ab. Hinzukommen noch Sonderbestimmungen der betreffenden Fakultät, an der promoviert werden soll.

Anfrage

Bitte füllen Sie das Formular aus:

* Sind Pflichtfelder!

9 + 6 =