Voraussetzungen einer Promotion

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Promovieren kann naturgemäß nicht jeder, der ein Studienfach an einer Universität oder Hochschule durch ein Examen bzw. eine sonstige Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Es muss je nach Studienfach eine bestimmte Note erzielt worden sein, meist besser als 2,5 bzw, in den Rechtswissenschaften die Note „vollbefriedigend“. Dies ist abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung, wobei allerdings auch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zugelassen werden können. Teilweise ist bereits bei Erlangung eines Bachelors die Promotion möglich, teilweise wird der Abschluss als Master verlangt oder ein vergleichbarer Abschluss, etwa ein Staatsexamen. Das Promotionsrecht steht ausschließlich Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen zu.

Der Studienabschluss muss nicht unbedingt an einer Universität erworben werden. Auch wenn nur ein Fachhochschulabschluss vorliegt, ist eine Promotion möglich, wobei dann allerdings zusätzliche Befähigungsnachweise vorhanden sein müssen, durch die die für die Promotion erforderliche Qualifikation sichergestellt werden soll. Denkbar ist auch die Promotion an einer Fachhochschule. In einem solchen Fall stellt aber eine (kooperierende) Universität den Doktorvater. Es wird unterschieden zwischen einer individuellen Promotionen und Promotionen im Rahmen eines Promotionsprogramms.

Im ersten Fall steht zunächst die Suche nach dem Thema und dem Doktorvater im Vordergrund. Dieser muss von der Forschungsidee überzeugt werden. Häufig werden Exposés verlangt. In einem solchen Exposé muss in einer kurzen Einleitung die Thematik beschrieben werden. Die leitenden Fragestellungen müssen besonders herausgearbeitet werden. Diese bilden quasi den äußeren Rahmen der Promotion. Sie fokussieren den Leser auf die Thematik und grenzen zugleich den zu behandelnden Fragenbereich ein; sie bilden den äußeren (thematischen) Rahmen. Außerdem muss vermittelt werden, warum ein besonderes wissenschaftliches Interesse an der Klärung der jeweiligen Frage besteht, warum diese Klärung die Fachwissenschaft auf dem betreffenden Gebiet voranbringt und neue Einsichten vermittelt.

Das Exposé und das Promotionsvorhaben sind dem Doktorvater in einem persönlichen Gespräch zu vermitteln. Das Exposé sollte weiterhin eine provisorische Gliederung und eine vorläufige Literaturliste enthalten.

Bei den Voraussetzungen, die ein Doktorand mitbringen muss, ist zwischen ausbildungsmäßigen und charakterlichen Eigenschaften zu differenzieren.

Ausbildungsmäßige Voraussetzungen

Promovieren kann naturgemäß nicht jeder, der ein Studienfach an einer Universität oder Hochschule durch ein Examen bzw. eine sonstige Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Es muss je nach Studienfach eine bestimmte Mindestnote erzielt worden sein, in der Regel besser als 2,5 bzw. im Bereich der Rechtswissenschaften die Note „vollbefriedigend“. Maßgeblich ist die Promotionsordnung der Universität. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen zugelassen werden. Mitunter kann bereits mit dem Abschluss als Bachelor promoviert werden, in anderen Fällen wird der Abschluss als Master bzw. vergleichbarer Abschluss, etwa ein Staatsexamen, verlangt.

Zur Regelung der Einzelheiten sind allein Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen berechtigt. Dabei muss der jeweilige Studienabschluss nicht unbedingt an einer Universität erworben worden sein, d.h. auch mit einem Fachhochschulabschluss kann eine Promotion in Angriff genommen werden. In einem solchen Fall wird ein weiterer gesonderter Befähigungsnachweis verlangt. Möglich ist auch die Promotion an einer Fachhochschule, wobei dann eine mit der Hochschule zusammenarbeitende Universität den Doktorvater stellen muss.

Man unterscheidet individuelle Promotionen und Promotionen im Rahmen eines Promotionsprogramms. Im ersten Fall steht, wie bereits erörtert, zunächst die Suche nach einem passenden Thema und einem Doktorvater im Vordergrund. Dieser muss von der Forschungsidee überzeugt sein. Oft wird deshalb vorab die Erstellung eines Exposés verlangt. In einem Exposé muss in einer kurzen Einleitung die Thematik beschrieben werden. Es müssen die wesentlichen Fragestellungen entwickelt und dargestellt werden. Dadurch wird quasi der äußere Rahmen der Promotion gebildet. Gleichzeitig wird der Leser in das Promotionsthema eingeführt, dieses wird von ähnlichen Arbeiten und Themen abgegrenzt. Darüber hinaus muss die wissenschaftliche Relevanz des Themas deutlich herausgestellt werden. Dieses Exposé dient als Grundlage für die Vorstellung des Dissertationsvorhabens. Das Exposé sollte eine erste Grobgliederung enthalten, damit der potenzielle Doktorvater die beabsichtigte Herangehensweise erkennen und beurteilen sowie entscheiden kann, ob der den Promotionsaspiranten betreuen will oder nicht.

Charakterliche Voraussetzungen

Neben den zuvor erörterten „äußeren“ Voraussetzungen muss ein Doktorand weitere charakterliche Voraussetzungen mitbringen, damit das Vorhaben nicht voreilig abgebrochen bzw. beendet wird. Folgende Voraussetzungen muss der Doktorand aufweisen:

Der Doktorand muss über ein erhebliches Maß an Ausdauer, Durchsetzungsvermögen und „Kampfkraft“ verfügen. Das Doktorandenstudium kann je nach Fachbereich und Universität bis zum fünf Jahre dauern. Der Doktorand muss daher auch schwierige Phasen durchhalten können, in denen er auf der Stelle tritt, also „durchhängt“ bzw. kaum weiterkommt. Häufig klafft auch die Vorstellung des Doktoranden und die Realität weit auseinander; mitunter beschränkt sich die Arbeit an der Promotion auf untergeordnete Kopierarbeiten etc. Um dies alles durchzustehen, braucht der Doktorand einen unerschütterlichen Optimismus. Er muss an sich „glauben“, insbesondere, dass er die veranschlaget Zeit nicht überschreitet und die Mühen der Dissertation von Erfolg gekrönt sein werden. Ständiges Zweifeln, unablässiges Hinterfragen des eigenen Standpunkt nimmt dem Doktoranden den klaren Blick und die erforderliche Entscheidungsfreude. Letztlich darf ein Doktorand durch permanentes kritisches Durchdenken sich nicht „psychologisch ein Bein stellen.“

Der Doktorand muss in der Lage sein, Kritik zu ertragen und selbstkritisch zu verarbeiten. Die Dissertation ist, wie die Bezeichnung schon besagt, eine Streitschrift. Sie dient dazu, eine streitige Hypothese zu vertreten und die Forschungsergebnisse in der Disputation zu verteidigen. In der Regel führen die Einwände der Kollegen und Mitdoktoranden dazu, dass die eigene Position nochmals überdacht wird und im Idealfall der Doktorand somit „gestärkt“ in die Disputation gehen und seine These vertreten kann.

Dies sind die grundlegenden Eigenschaften, über die ein Doktorand verfügen muss. Naturgemäß kommen im Einzelfall noch weiter hinzu; dies hängt von dem jeweiligen Fachgebiet ab. So wird ein Doktorand der Geowissenschaften z.B. über eine gute gesundheitliche Kondition verfügen müssen, um an ggf. erforderlich werdenden Exkursionen im Außenbereich teilnehmen zu können.

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