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Hauck & Autoren Redaktion · Aktualisiert am · 4 Min. Lesezeit
Leitfaden für eine erfolgreiche Promotion
Inhaltsverzeichnis

Promotion Leitfaden

Ein Doktorand aus den Rechtswissenschaften kam in unsere Beratung, nachdem er bereits anderthalb Jahre an seiner Dissertation gearbeitet hatte – ohne jemals einen Antrag auf Annahme als Doktorand gestellt zu haben. Die Folge: Sein Betreuer wechselte die Fakultät, und der formale Status des Promotionsvorhabens war ungeklärt. Solche Fälle sehen wir in unserer Coaching-Praxis immer wieder, und sie zeigen: Wer promovieren will, muss zunächst die Promotionsordnung der jeweiligen Universität genau kennen, denn diese Ordnungen weichen teilweise erheblich voneinander ab.

Dieser Leitfaden führt Sie als Etappenplan in sieben Schritten durch das gesamte Verfahren. Dabei sind verschiedene Themenkreise zu unterscheiden: die Annahme als Doktorand bzw. die Anerkennung der Gleichwertigkeit, Verlängerungsmöglichkeiten, der avisierte Doktorgrad und schließlich das eigentliche Promotionsverfahren. Einen kompakten Überblick über die einzelnen Phasen bietet ergänzend unser Beitrag zum Ablauf einer Promotion.

Schritt 1: Antrag auf Annahme als Doktorand stellen

Jeder Doktorand muss einen Antrag auf Annahme als Doktorand bei der jeweiligen Fakultät stellen. Dies sollte möglichst frühzeitig erfolgen, und zwar bereits mit Aufnahme des Promotionsvorhabens. Dem Antrag müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, in der Regel:

  • ein Lebenslauf des Kandidaten
  • eine Erklärung über vorherige Promotionsgesuche, deren Zeitpunkte, die Fakultäten und die Themen früherer Arbeiten
  • eine kurze Erklärung (ca. eine halbe Seite) über das Arbeitsgebiet der Dissertation
  • Angaben zum angestrebten Doktorgrad

Die Anforderungen variieren von Universität zu Universität. Demnach gilt: Entscheidend ist stets die geltende Promotionsordnung. Welche formalen und fachlichen Bedingungen Sie grundsätzlich erfüllen müssen, haben wir im Detail unter Voraussetzungen einer Promotion zusammengefasst.

Tipp aus der Praxis: Stellen Sie den Annahmeantrag nicht erst kurz vor der Abgabe. In unserer Coaching-Praxis sehen wir häufig, dass eine späte Antragstellung zu Problemen führt – etwa wenn der Betreuer die Fakultät verlässt oder sich Zulassungsvoraussetzungen zwischenzeitlich ändern.

Schritt 2: Betreuung sichern

Jeder angenommene Doktorand muss einen Betreuer haben; dies gilt auch dann, wenn der Betreuer die Fakultät verlässt. Dem Antrag sollte daher eine schriftliche Erklärung eines Professors, Hochschul- oder Privatdozenten der Fakultät beigefügt werden, in der dieser seine Bereitschaft erklärt, den Antragsteller bei der Anfertigung der Dissertation zu betreuen. Wie Sie eine passende Betreuungsperson identifizieren und ansprechen, erläutern wir ausführlich im Beitrag Doktorvater oder Doktormutter finden.

Schritt 3: Formalia und Nachweise klären

Hat sich der Name geändert (z. B. durch Heirat), ist ein entsprechender Nachweis hinzuzufügen. Gegebenenfalls müssen die Zulassungsvoraussetzungen gesondert belegt werden – etwa durch Gleichwertigkeitsnachweise, wenn in einem Fach promoviert werden soll, das der Antragsteller nicht studiert hat. Hinzu kommen häufig Sonderbestimmungen der betreffenden Fakultät, die über die allgemeine Promotionsordnung hinausgehen.

Schritt 4: Zeitfenster und Verlängerung im Blick behalten

In der Regel ist für die Anfertigung der Dissertation ein bestimmtes Zeitfenster vorgegeben (z. B. drei Jahre). Ist abzusehen, dass eine Verlängerung erforderlich wird, muss diese rechtzeitig beantragt werden. Planen Sie deshalb von Beginn an mit realistischen Etappenzielen: Literaturphase, Forschungs- bzw. Schreibphase, Überarbeitung und Abgabe. Wer früh merkt, dass das Thema für die Doktorarbeit zu breit angelegt ist, sollte den Zuschnitt in Absprache mit der Betreuung anpassen, statt am Ende in Zeitnot zu geraten.

Doktorand bespricht den Zeitplan seiner Dissertation mit seinem Betreuer im Universitätsbüro

Schritt 5: Das Promotionsverfahren eröffnen

Das eigentliche Promotionsverfahren ist je nach Universität unterschiedlich gestaltet. An vielen Instituten ist es üblich, etwa im Semester vor der geplanten Abgabe einen Vortrag über die Inhalte der Dissertation im Rahmen eines Doktorandenseminars zu halten. Teilweise werden dazu auch der vorgesehene Zweitgutachter aus der Fakultät und weitere interessierte Personen eingeladen.

Der Betreuer sollte den Zweitgutachter vorschlagen. Dieser kann von der gleichen oder einer fremden Universität kommen – maßgeblich ist wiederum die jeweilige Promotionsordnung. Als Nächstes wird der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens gestellt. Eine Kurzfassung der Dissertation ist beizufügen, aus der hervorgehen soll, was das eigentlich Neue an der Arbeit ist.

Schritt 6: Gutachten, Auslage und mündliche Prüfung

Vor der Sitzung des jeweiligen Fakultätsrats muss eine vorgeschriebene Anzahl an Exemplaren der Dissertation eingereicht werden. In der Fakultätsratssitzung wird das Verfahren eröffnet; Gutachter und Prüfer werden festgelegt. Sodann erstellen die Gutachter ihre Gutachten. Dissertation und Gutachten werden anschließend zur Einsichtnahme ausgelegt und müssen während einer Mindestfrist ausliegen. Danach wird der Prüfungstermin festgelegt.

Die mündliche Prüfung wird meist in der Vorlesungszeit durchgeführt. Gestellt werden allgemeine Fragen zum jeweiligen Fachgebiet sowie Fragen zur Dissertation und ihrem Inhalt. Daraus kann sich ein durchaus kontroverses Streitgespräch entwickeln – das ist normal und sogar erwünscht, denn hier zeigt sich die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Verteidigung der eigenen Thesen. Anschließend findet in der Regel ein kleiner Sektempfang statt, an dem Prüfer und Kollegen teilnehmen.

Merke: Entscheidend ist in jeder Phase die Promotionsordnung der jeweiligen Universität. Diese Ordnungen weichen in vielerlei Hinsicht voneinander ab – prüfen Sie deshalb jeden Verfahrensschritt gegen den aktuellen Wortlaut Ihrer Fakultät.

Schritt 7: Veröffentlichung und Doktorurkunde

Nach Vorliegen der Druckgenehmigung (Imprimatur) muss die Dissertation in einer von den Referenten genehmigten Fassung veröffentlicht werden. Grundsätzlich kann die Veröffentlichung durch einen von der Fakultät anerkannten gewerblichen Verleger erfolgen. Eine bestimmte Anzahl von Exemplaren ist der Universität, der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität vorzulegen. Möglich sind auch Sonderdrucke oder Belegexemplare bei der Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift.

Nach Meldung der Bibliotheken an das Prüfungssekretariat erfolgt die Aushändigung der Doktorurkunde. Es ist geschafft: Ab diesem Zeitpunkt besteht das Recht zur Führung des Doktortitels. Wer diese sieben Etappen kennt und frühzeitig plant, vermeidet die häufigsten Stolpersteine auf dem Weg zur erfolgreichen Promotion – und kann sich auf das konzentrieren, worauf es wirklich ankommt: die eigene Forschung.

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