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Hauck & Autoren Redaktion · Aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit
Was bringt BAföG? Vorteile, Voraussetzungen und Tipps
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BAföG: Was es bringt und wer davon profitieren kann

Ein häufiger Fehler von Studienanfängern: Sie verzichten von vornherein auf den BAföG-Antrag, weil sie glauben, „sowieso keinen Anspruch“ zu haben – und verschenken damit unter Umständen mehrere hundert Euro im Monat, von denen die Hälfte gar nicht zurückgezahlt werden müsste. Bevor du diese Entscheidung triffst, lohnt sich ein genauer Blick darauf, was BAföG tatsächlich bringt, wer es bekommt und wie die Rückzahlung wirklich geregelt ist.

Was ist BAföG überhaupt?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) enthält Regelungen über die staatliche Unterstützung der Ausbildung von Schülern und Studenten. Daneben gibt es noch das sogenannte Meister-BAföG (Aufstiegs-BAföG), das der beruflichen Förderung von Handwerkern und anderen Fachkräften dient – dies hat mit dem hier erörterten BAföG nichts zu tun.

Der Zweck der Förderung ist klar: Durch das BAföG soll die Chancengleichheit im Bildungswesen erhöht und einkommensschwächere Schichten sollen unterstützt werden. Während früher staatliche Leistungen nicht zurückgezahlt werden mussten, wurde das BAföG zwischenzeitlich nur noch als Kredit gewährt, der nach Aufnahme der Berufstätigkeit in Raten abbezahlt werden musste. Inzwischen wurden viele Reformen durchgeführt, und es besteht ein durchaus kompliziertes System von Rückzahlungsvoraussetzungen. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll, dich vor der Aufnahme des Studiums bzw. der Ausbildung ausführlich beraten zu lassen – idealerweise schon während du deine Studienwahl mit einer Checkliste vorbereitest.

Studentin füllt BAföG-Antragsformulare am Schreibtisch mit Laptop und Unterlagen aus

Welche Voraussetzungen gelten?

BAföG kann nur gewährt werden, wenn deine Leistungen erwarten lassen, dass du das angestrebte Ausbildungsziel erreichst. Ab dem fünften Semester einer Hochschulausbildung erfolgt die Förderung nur noch, wenn du zeitgerecht den normalen geforderten Leistungsstand des vierten Semesters erreicht hast. Dabei bestehen Ausnahmeregelungen für den Fall der Krankheit, der Behinderung, der Kinderbetreuung etc.

Die BAföG-Leistungen erfolgen auf der Basis von pauschalen Bedarfsbeträgen, auf die dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen deines Ehegatten und deiner Eltern angerechnet werden. Übrigens: Auch ein Auslandsaufenthalt kann gefördert werden – wenn du über ein Studium im Ausland nachdenkst, lohnt der Blick auf das Auslands-BAföG, das teils sogar großzügigere Regeln kennt.

Wie lange wird gefördert?

BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet, bei Studiengängen allerdings nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer, die der Regelstudienzeit des betreffenden Studiengangs entspricht. Unter engen Voraussetzungen muss eine Ausbildung auch über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert werden – etwa bei nachgewiesenen Verzögerungen durch Krankheit oder Gremienarbeit. Wer neben dem Job studiert, sollte zudem wissen, dass die Förderlogik primär auf Vollzeitausbildungen zugeschnitten ist; mehr zu dieser Abwägung liest du im Vergleich berufsbegleitendes Studium oder Vollzeitstudium.

Muss BAföG zurückgezahlt werden?

Hier unterscheidet das Gesetz klar nach Ausbildungsform:

GruppeFörderformRückzahlung
Schüler und AuszubildendeVollzuschusskeine Rückzahlung
Studierende50 % Zuschuss + 50 % Staatsdarlehennur die Darlehenshälfte, zinsgünstig und in Raten
Auslands-BAföGje nach Konstellation Zuschuss- und Darlehensanteileabhängig vom Einzelfall

Schüler und Auszubildende erhalten die BAföG-Leistung also als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss. Studenten müssen demgegenüber nach der derzeitigen Rechtslage die Hälfte der erhaltenen Leistungen als Darlehen zurückzahlen, die andere Hälfte erhalten sie als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Darlehenskonditionen sind günstig ausgestaltet, und die Rückzahlung beginnt erst Jahre nach dem Ende der Förderung.

Tipp aus der Praxis: Stelle den Antrag auch dann, wenn du dir beim Anspruch unsicher bist. In unserer Beratung erleben wir immer wieder Studierende, die jahrelang Förderung verschenkt haben – BAföG wird grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat gezahlt, rückwirkende Ansprüche verfallen.

Beratungsgespräch zur Studienfinanzierung zwischen Beraterin und Studienanfänger im Büro

Fazit: Was bringt BAföG unterm Strich?

BAföG ist für viele der wichtigste Baustein der Studienfinanzierung: die Hälfte geschenkt, die andere Hälfte als zinsgünstiges Darlehen mit fairen Rückzahlungsregeln. Entscheidend ist, dass du dich früh informierst, den Antrag rechtzeitig stellst und die Leistungsnachweise im Blick behältst. Weitere Orientierung rund um Studienformen, Finanzierung und Hochschultypen findest du auf unserer Themenseite zur Studiumwahl.

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie kurze und klare Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wer kann BAföG erhalten?

BAföG können Schüler und Studierende erhalten, wenn ihre Leistungen erwarten lassen, dass sie das Ausbildungsziel erreichen. Auf die pauschalen Bedarfsbeträge werden dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen deiner Eltern und deines Ehegatten angerechnet. Stelle den Antrag auch bei Unsicherheit - gezahlt wird erst ab dem Antragsmonat.

Muss BAföG zurückgezahlt werden?

Das hängt von der Ausbildungsform ab: Schüler und Auszubildende erhalten BAföG als Vollzuschuss ohne Rückzahlung. Studierende bekommen die Hälfte als Zuschuss geschenkt und müssen nur die andere Hälfte als zinsgünstiges Staatsdarlehen in Raten zurückzahlen - und das erst Jahre nach dem Ende der Förderung.

Wie lange wird BAföG gezahlt?

Grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung, bei Studiengängen jedoch nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer, die der Regelstudienzeit entspricht. Unter engen Voraussetzungen wird darüber hinaus gefördert, etwa bei nachgewiesenen Verzögerungen durch Krankheit, Behinderung, Kinderbetreuung oder Gremienarbeit.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Förderung?

Die Förderung basiert auf pauschalen Bedarfsbeträgen, auf die dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen deiner Eltern und deines Ehegatten angerechnet werden. Je höher diese Anrechnungsbeträge, desto geringer fällt die Förderung aus. Auch ein Auslandsaufenthalt kann gefördert werden - das Auslands-BAföG kennt teils sogar großzügigere Regeln.

Gibt es Ausnahmen bei Leistungsnachweisen?

Ja, bei Krankheit, Behinderung oder Kinderbetreuung gelten Sonderregelungen für die Weiterförderung ab dem fünften Semester.

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